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   VG Berlin, 23.08.2000 - 3 A 715.00   

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VG Berlin, 23.08.2000 - 3 A 715.00 (https://dejure.org/2000,18133)
VG Berlin, Entscheidung vom 23.08.2000 - 3 A 715.00 (https://dejure.org/2000,18133)
VG Berlin, Entscheidung vom 23. August 2000 - 3 A 715.00 (https://dejure.org/2000,18133)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf eine Gymnasialempfehlung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes; Vorwegnahme der Hauptsache im einstweiligen Rechtsschutz; Anspruch eines Schülers auf Einschulung in eine bestimmte Schulart ; Aufnahme von Schülern in die Oberschule bei ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Übergang auf weiterführende Schulen - Klassenbidlung: Festlegung der Schülerzahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 948
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

    Auszug aus VG Berlin, 23.08.2000 - 3 A 715.00
    Solange die Nachfrage nach einer bestimmten Schulart die landesweit für sie verfügbare Aufnahmekapazität nicht übersteigt, mithin objektive Zulassungsbeschränkungen für einzelne Schularten nicht bestehen, ist deshalb die Regelung der Klassenfrequenzen (anders als die der Aufnahmekriterien, siehe dazu unten) nicht als im Sinne der Wesentlichkeitstheorie des Bundesverfassungsgerichts (siehe nur BVerfGE 83, 130, 142 m. w. N.) für die Verwirklichung der Grundrechte wesentliche Frage anzusehen, die einer gesetzlichen Regelung vorbehalten ist (st. Rspr. der Kammer, vgl. z. B. Beschlüsse vom 19. Juni 1997, vom 15. Juli 1998 und vom 12. Juli 1999, aaO).

    Soweit Grundrechte betroffen sind, muss der Gesetzgeber der Verwaltung vielmehr auch inhaltliche Maßstäbe für die zu treffende Entscheidung vorgeben (vgl. BVerfGE 83, 130, 152 m. w. N.).

  • BVerwG, 30.05.1994 - 1 B 112.94

    Beschwerde gegen einen Beschluss eines Oberverwaltungsgerichts

    Auszug aus VG Berlin, 23.08.2000 - 3 A 715.00
    Denn ein Anspruch auf Besuch einer bestimmten Schule innerhalb eines Schulzweiges/einer Schulart besteht von Verfassungs wegen nicht (VGH Mannheim, Beschlüsse vom 31. August 1988 - 9 S 2624.88 - NVwZ 1990, 87 - und vom 24. November 1994 - 9 S 3100.95 - BWVP 1996, 62; OVG Bremen, Beschluss vom 17. Oktober 1994 - OVG 1 B 112.94 - SPE 133 Nr. 6 S. 25; OVG Münster, Beschluss vom 2. April 1984 - 5 B 403.84 - NVwZ 1984, 804; Beschlüsse der Kammer vom 19. Juni 1997 - VG 3 A 705.97, vom 15. Juli 1998 - VG 3 A 517.98 - und vom 12. Juli 1999 - VG 3 A 570.99).

    Auch wenn - wie dargelegt - von Verfassungs wegen ein Anspruch auf Besuch einer bestimmten Schule innerhalb eines Schulzweigs/einer Schulform nicht besteht, stellt die Festlegung der Auswahlkriterien für den Zugang zu bestimmten Oberschulen im Falle von Kapazitätsengpässen eine für die Abgrenzung zwischen dem Elternrecht auf Pflege und Erziehung der Kinder (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG) und dem staatlichen Erziehungsauftrag (Art. 7 Abs. 1 GG) wesentliche und deshalb durch Rechtsnorm zu regelnde Frage dar (vgl. zur Grundrechtsrelevanz des Zugangs zu einer bestimmten Schule außer den o. g. Entscheidungen der Kammer und des Oberverwaltungsgerichts Berlin OVG Bremen - OVG 1 B 112.94 - SPE 133 Nr. 6 S. 23, 26 unter Hinweis auf BVerfG, NVwZ 1984, 781).

  • BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung auch bei Drohen

    Auszug aus VG Berlin, 23.08.2000 - 3 A 715.00
    Soweit es zur Verwirklichung effektiven Rechtsschutzes erforderlich ist und die Hauptsacheentscheidung nicht endgültig vorweggenommen wird, steht dies der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes auf der Grundlage der Rechtsauffassung des Instanzgerichts jedoch nicht entgegen (BVerfGE 86, 382, 389; ebenso Puttler in: Sodan/Ziekow, VwGO, § 80 Rdn. 134; teilweise - im Hinblick auf die Forderung, die Hauptsache dürfe nicht vorweggenommen werden - weitergehend Schoch in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 80 Rdn. 267 f. und § 123 Rdn. 127 ff.).
  • BVerwG, 07.10.1988 - 7 C 65.87

    Güterfernverkehr - Genehmigung - Auswahlverfahren - Bewerberauswahl -

    Auszug aus VG Berlin, 23.08.2000 - 3 A 715.00
    Der Antragsgegner hat im Interesse effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) die aus der rechtswidrigen Benachteiligung des Antragstellers zu 1) resultierenden Folgen durch zusätzliche, bis an die äußerste Grenze der Funktionsfähigkeit der Schule reichende Maßnahmen - etwa Schaffung zusätzlicher Schulplätze oder notfalls Rücknahme der Aufnahmeentscheidung zugunsten zu Unrecht bevorzugter Bewerber - auszugleichen, bevor er sich auf eine Erschöpfung der Kapazität berufen kann (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 5. Dezember 1995 - OVG 1 BA 31/95 - SPE 860 Nr. 33 S. 62; Beschlüsse der Kammer vom 13. August 1999 - VG 3 A 611.99 - und vom 25. August 1999 - VG 3 A 663.99; Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, Band 1, 3. Aufl. 2000, Rdn. 371; ebenso für eine vergleichbare außerschulische Konkurrenzsituation: BVerwGE 80, 270, 273).
  • BVerfG, 06.02.1984 - 1 BvR 1204/83

    Grenzziehung - Elternrecht - Schulaufsichtsrechtliche Gestaltungsbefugnis des

    Auszug aus VG Berlin, 23.08.2000 - 3 A 715.00
    Auch wenn - wie dargelegt - von Verfassungs wegen ein Anspruch auf Besuch einer bestimmten Schule innerhalb eines Schulzweigs/einer Schulform nicht besteht, stellt die Festlegung der Auswahlkriterien für den Zugang zu bestimmten Oberschulen im Falle von Kapazitätsengpässen eine für die Abgrenzung zwischen dem Elternrecht auf Pflege und Erziehung der Kinder (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG) und dem staatlichen Erziehungsauftrag (Art. 7 Abs. 1 GG) wesentliche und deshalb durch Rechtsnorm zu regelnde Frage dar (vgl. zur Grundrechtsrelevanz des Zugangs zu einer bestimmten Schule außer den o. g. Entscheidungen der Kammer und des Oberverwaltungsgerichts Berlin OVG Bremen - OVG 1 B 112.94 - SPE 133 Nr. 6 S. 23, 26 unter Hinweis auf BVerfG, NVwZ 1984, 781).
  • OVG Thüringen, 22.10.1996 - 1 EO 539/96

    Schulrecht; Schulrecht; Elternrecht; Grundrecht des Kindes; Bildungsweg;

    Auszug aus VG Berlin, 23.08.2000 - 3 A 715.00
    Denn zumindest der Maßstab der Beurteilung und Eckpunkte - z. B. in Gestalt eines Notendurchschnitts aller Fächer oder der Kernfächer - können, wie dies in anderen Bundesländern auch geschehen ist (für Baden-Württemberg vgl. insoweit VGH Mannheim, Beschluss vom 8. Dezember 1989 - 9 S 2707.89 - NVwZ 1992, 246; für Thüringen vgl. z. B. OVG Weimar, Beschluss vom 22. Oktober 1996 - 1 EO 539.96 - LKV 1997, 291, VG Meiningen, Beschluss vom 31. Juli 1996 - 8 E 567.96.Me - LKV 1997, 294), ohne weiteres festgelegt werden, ohne dass dadurch der zweifellos erforderliche pädagogische Beurteilungsspielraum unangemessen eingeengt würde.
  • VGH Baden-Württemberg, 31.08.1988 - 9 S 2624/88

    Deutsch-Französisches Gymnasium - Zugangsbeschränkung und Gesetzesvorbehalt

    Auszug aus VG Berlin, 23.08.2000 - 3 A 715.00
    Denn ein Anspruch auf Besuch einer bestimmten Schule innerhalb eines Schulzweiges/einer Schulart besteht von Verfassungs wegen nicht (VGH Mannheim, Beschlüsse vom 31. August 1988 - 9 S 2624.88 - NVwZ 1990, 87 - und vom 24. November 1994 - 9 S 3100.95 - BWVP 1996, 62; OVG Bremen, Beschluss vom 17. Oktober 1994 - OVG 1 B 112.94 - SPE 133 Nr. 6 S. 25; OVG Münster, Beschluss vom 2. April 1984 - 5 B 403.84 - NVwZ 1984, 804; Beschlüsse der Kammer vom 19. Juni 1997 - VG 3 A 705.97, vom 15. Juli 1998 - VG 3 A 517.98 - und vom 12. Juli 1999 - VG 3 A 570.99).
  • OVG Bremen, 05.12.1995 - 1 BA 31/95
    Auszug aus VG Berlin, 23.08.2000 - 3 A 715.00
    Der Antragsgegner hat im Interesse effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) die aus der rechtswidrigen Benachteiligung des Antragstellers zu 1) resultierenden Folgen durch zusätzliche, bis an die äußerste Grenze der Funktionsfähigkeit der Schule reichende Maßnahmen - etwa Schaffung zusätzlicher Schulplätze oder notfalls Rücknahme der Aufnahmeentscheidung zugunsten zu Unrecht bevorzugter Bewerber - auszugleichen, bevor er sich auf eine Erschöpfung der Kapazität berufen kann (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 5. Dezember 1995 - OVG 1 BA 31/95 - SPE 860 Nr. 33 S. 62; Beschlüsse der Kammer vom 13. August 1999 - VG 3 A 611.99 - und vom 25. August 1999 - VG 3 A 663.99; Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, Band 1, 3. Aufl. 2000, Rdn. 371; ebenso für eine vergleichbare außerschulische Konkurrenzsituation: BVerwGE 80, 270, 273).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.1984 - 5 B 403/84
    Auszug aus VG Berlin, 23.08.2000 - 3 A 715.00
    Denn ein Anspruch auf Besuch einer bestimmten Schule innerhalb eines Schulzweiges/einer Schulart besteht von Verfassungs wegen nicht (VGH Mannheim, Beschlüsse vom 31. August 1988 - 9 S 2624.88 - NVwZ 1990, 87 - und vom 24. November 1994 - 9 S 3100.95 - BWVP 1996, 62; OVG Bremen, Beschluss vom 17. Oktober 1994 - OVG 1 B 112.94 - SPE 133 Nr. 6 S. 25; OVG Münster, Beschluss vom 2. April 1984 - 5 B 403.84 - NVwZ 1984, 804; Beschlüsse der Kammer vom 19. Juni 1997 - VG 3 A 705.97, vom 15. Juli 1998 - VG 3 A 517.98 - und vom 12. Juli 1999 - VG 3 A 570.99).
  • VG Meiningen, 31.07.1996 - 8 E 576/96
    Auszug aus VG Berlin, 23.08.2000 - 3 A 715.00
    Denn zumindest der Maßstab der Beurteilung und Eckpunkte - z. B. in Gestalt eines Notendurchschnitts aller Fächer oder der Kernfächer - können, wie dies in anderen Bundesländern auch geschehen ist (für Baden-Württemberg vgl. insoweit VGH Mannheim, Beschluss vom 8. Dezember 1989 - 9 S 2707.89 - NVwZ 1992, 246; für Thüringen vgl. z. B. OVG Weimar, Beschluss vom 22. Oktober 1996 - 1 EO 539.96 - LKV 1997, 291, VG Meiningen, Beschluss vom 31. Juli 1996 - 8 E 567.96.Me - LKV 1997, 294), ohne weiteres festgelegt werden, ohne dass dadurch der zweifellos erforderliche pädagogische Beurteilungsspielraum unangemessen eingeengt würde.
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